Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz umfasst Maßnahmen und Vorkehrungen, die Beschäftigte vor Gefahren und gesundheitlichen Schäden schützen und im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt sind.

Die Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz ist eine gesetzlich verankerte Arbeitgeberpflicht.

Um die Umsetzung des Arbeitsschutzes zu gewährleisten, stellt der Gesetzgeber dem Unternehmer eine sogenannte Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsingenieur, Sifa, FaSi) zur Seite. Jedes Unternehmen ist ab dem ersten Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Zentrales Element im Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV V1) sind alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und der Jahresunterweisungspflicht nachzukommen.

Besonders für kleine und mittelständische Betriebe ist die Umsetzung des Arbeitsschutzes mit eigenen Mitarbeitern kaum bis gar nicht zu bewältigen. Hier bietet sich die Unterstützung durch externe sicherheitstechnische Betreuung an.

Gerne beraten und betreuen wir Ihren Betrieb als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2) und bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an unter Telefon 04441 88 99 82-0 oder per E-Mail. Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular.