Jahresunterweisungspflicht

Gemäß ArbSchG, ArbStättV, BetrSichV, GefStoffV und DGUV Vorschrift 1 müssen alle Beschäftigten des Unternehmens mindestens einmal jährlich über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Andernfalls drohen juristische Konsequenzen.

Doch damit nicht genug: Auch konkrete Betriebsanweisungen müssen erstellt und den Mitarbeitern bekannt gemacht werden.

Keine Ressourcen dafür frei? Besuchen Sie und auch Ihre Mitarbeiter unsere öffentlichen Unterweisungen, welche auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind. Somit sind Sie und Ihre Mitarbeiter ausreichend informiert und Sie als Arbeitgeber erfüllen Ihre Unterweisungspflicht.

Bei Buchung aller 4 Unterweisungsteile erhalten Sie 10 % Rabatt auf den Teilnehmerpreis. Termine und Inhalte finden Sie in den beigefügten Informationen.
Inhouse-Schulungen bieten wir ab 10 Teilnehmer an, hier gelten dann unsere Gruppentarife.

Um Ihnen aufzuzeigen, wie sich der Inhalt der Unterweisungsmodule gestaltet, erhalten Sie hier eine kleine Übersicht: Inhalt

Modul

Intervall

Teilnahmegebühr/Person

Dauer
Teil I ca. 3 Jahre 32,- € zzgl. MwSt. 2 Std.
Teil II & III ca. 3 Jahre 59,- € zzgl. MwSt. 4 Std.
Teil IV mind. jährlich 29,- € zzgl. MwSt. ca. 2 Std.

Jetzt für die öffentlichen Unterweisungen anmelden!

    Wie viele Mitarbeiter möchten Sie unterweisen lassen?

    Bitte geben Sie die Namen der Teilnehmer an:


    Zu jeder Schulung gibt es eine Teilnehmerbescheinigung.

    Betriebsspezifische Themen ergeben sich aus den Gefährdungsbeurteilungen!

    Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich gerne über Termine bei den entsprechenden Veranstaltungen (AS017 – AS019) an.

    Wir machen das. Mit Sicherheit.