Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV V1) sind alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
§ 5 ArbSchG regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und konkretisiert mögliche Gefahrenursachen und Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung.
§ 6 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren.
Gefährdungsbeurteilung mit System
Ein systematisches Vorgehen in sieben Schritten zeigt Gefährdungen und Belastungen auf. Frühzeitiges Erkennen beugt Störungen im Betrieb und im Arbeitsablauf sowie Fehlzeiten durch Krankheit, Arbeitsunfälle und Berufsunfähigkeit vor.
Zusätzlich kann eine konsequente Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Erfolg eines Unternehmens beitragen. Denn Mitarbeiter, die sich wohl fühlen, sind motivierter und leistungsfähiger. Sie erzielen gute Arbeitsergebnisse, liefern Qualität und engagieren sich für ihre Kunden, Patienten und Klienten.
Außerdem trägt eine sachgemäß durchgeführte Gefährdungsbeurteilung zu Ihrer Rechtssicherheit bei. Sie ist das Werkzeug, mit dem Sie Ihren verantwortlichen Umgang mit dem Thema Arbeitssicherheit verlässlich dokumentieren. Im Schadensfall hilft sie Ihnen, Ihr persönliches Haftungsrisiko zu begrenzen.
Geringer Aufwand
Der Aufwand ist im Verhältnis zum Nutzen gering: In nur sieben Schritten können Sie die in Ihrem Unternehmen auftretenden Gefährdungen systematisch ermitteln, beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umsetzen.